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Abschreibung von Gebäuden

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Eine Immobilie ist sowohl im privaten, als auch im geschäftlichen Bereich eine sehr wertintensive Anschaffung, die man in der Regel nicht planlos nebenher tätigen kann. Oftmals ist dazu fremdes Kapital von Nöten, um beispielsweise den Bau oder den Kauf einer Immobilie überhaupt realisieren zu können. Doch egal wie und wodurch man in den Besitz einer Immobilie kommt, am Jahresende muss man sich bei der Steuererklärung Gedanken machen, wie man diese steuerlich absetzen kann. Die Abschreibung von Gebäuden ist in jedem Fall möglich, da es sich hier natürlich um kein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Selbstverständlich kann man den gesamten Aufwand nicht in einem Jahr steuerlich geltend machen. Die Gebäudeabschreibung unterliegt, wie alle Wirtschaftsgüter, die man abschreiben kann einer prozentualen Abschreibungsgrenze. In welcher Höhe und in welchen Maße man das geltend machen kann, ist in dem von Finanzämtern bereitgestellten Abschreibungstabellen nachzulesen und dies alles natürlich auch online.

Abschreibung von Gebäuden spart Steuern

Die Abschreibung eines Gebäudes kann man jedoch nur vollziehen, wenn die Nutzungsdauer ein Jahr übersteigt. Wer glaubt, auch die Kosten für das Grundstück steuerlich geltend machen zu können, der irrt. Denn ein Grundstück kann leider in diesem Sinne nicht abgeschrieben werden. Zudem muss man auch noch unterscheiden, welchem Zwecke das Gebäude dient. Wird es ausschließlich privat beziehungsweise zu Wohnzwecken genutzt oder wird es nur gewerblich genutzt? Auch die unterschiedlichen Verwendungen innerhalb eines Gebäudes muss man beachten. Denn in einigen Fällen ist eine gewerbliche als auch wohnliche Nutzung zu verzeichnen. Da muss man ein genaues Augenmerk darauf legen. Die Abschreibung von Gebäuden ist zu dem auch nur dann möglich, wenn man diese auch ab dem ersten Jahr steuerlich geltend macht. Verpasst man den Zeitpunkt, hat man hier in den folgenden Jahren keinen nachträglichen Anspruch mehr.

Das Finanzamt unterscheidet bei der Abschreibung von Gebäuden zwischen zwei möglichen Arten der Abschreibung. Zum einen gibt es die sogenannte lineare Abschreibung und zum anderen auch die degressive Abschreibung. Beiden können als Verfahren bei der Abschreibung von Gebäuden angewendet werden. Wobei die lineare Abschreibung diejenige ist, die am häufigsten gewählt wird, da diese leichter in ihrer Berechnung und Ausführung ist. Doch egal zu welcher Form der Abschreibung man sich als private Person oder aber als Unternehmer auch entschließt: Maßgebend ist, dass man die Abschreibung überhaupt veranlasst. Andernfalls können einem dadurch erhebliche Gelder verloren gehen, die einem schließlich laut Steuergesetz zustehen. Hat man die Abschreibung für Gebäude fristgerecht eingereicht, kann man in den folgenden Jahren daraus deutlich auch finanziell profitieren.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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