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Bankbürgschaft wenn Sicherheiten nicht ausreichen

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Wer ein Haus kaufen will, kann dies in der Regel meist nicht vom eigenen Konto bezahlen, sondern benötigt finanzielle Unterstützung durch ein Kreditinstitut. Ein Großteil, besonders der angehenden Bauherren, finanziert so den Erwerb oder Bau des Eigenheims mithilfe eines Darlehens, eines Bausparvertrages und auch mittels einer Kombination aus beidem. Gerade beim Kauf von Häusern sehen sich Käufer hier nur allzu oft mit der Forderung nach einer Bankbürgschaft konfrontiert, vor allem wenn sie selbst nicht zweifelsfrei für den Kredit bürgen können.

Bankbürgschaft - Sinn und Zweck

Eine Bankbürgschaft ist dazu da, Forderungsausfälle abzusichern. Im Fachjargon heißen sie auch Avale. Mit einer solchen Bankbürgschaft, einem Aval, bestätigt die in Anspruch genommene Bank, dass der Käufer finanziell tatsächlich dazu in der Lage ist, das Objekt zu zahlen, dass er es sich sozusagen leisten kann. Sollte es zu Zahlungsausfällen kommen, tritt die Bank für die offenen Forderungen ein. Die Kreditinstitute ihrerseits prüfen hier jedoch selbst genauestens, ob eine derartige Bürgschaft von ihnen zu gewähren ist. Soll die Bank oder das Kreditinstitut jedoch lediglich bestätigen, dass der Bezogene über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, so handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Briefaval.

Aber die Anbieter von Immobilien haben noch einen weiteren Grund, diese Finanzierungsbestätigung zu verlangen: Sie hoffen, dass sie damit auch bei aufgedeckten Mängeln sicher an ihr Geld kommen. Hauskäufer sollten aber wissen, dass diese auch Zahlungszusage genannte Bürgschaft nichts mit ihren Rechten bei Mängeln oder nicht durchgeführten Bauleistungen zu tun hat.

Bankbürgschaft Kosten

Den meisten Hauskäufern, die zur Abgabe einer Bankbürgschaft gezwungen sind, ist nicht klar, wie hoch die Kosten dieser Finanzierungszusage jedoch tatsächlich sind. Fast alle Banken und Kreditinstitute verlangen hier für eine solche Zusage durchaus Gebühren, die sich in Höhe einer Summe von bis zu drei Prozent der gesamten Darlehenssumme belaufen. Die Kosten liegen also etwa für ein Haus mit Anschaffungskosten von 300.000 Euro bei glatten 9.000 Euro – dies zeigt, wie teuer drei Prozent tatsächlich sind!

Bankbürgschaft - rechtliche Fragen

Mittlerweile gibt es sogar schon Urteile, die bestätigen, dass es erlaubt ist, wenn im Kaufvertrag eine entsprechende Klausel enthalten ist, die den Käufer zur Beibringung einer Bankbürgschaft verpflichtet. Allerdings kann der Käufer vorher durchaus auf den Verkäufer einwirken und soweit verhandeln, dass der Verkäufer auf die Forderung letztendlich verzichtet. Hier empfehlen Verbraucherschützer, die Vertragsunterlagen vorab genau zu lesen und gegebenenfalls über einen Wegfall zu verhandeln. Vor allem muss aber auch geklärt werden, dass die Bankbürgschaft am Ende wieder an den Käufer zurückgegeben wird. Dies sollte schnell geschehen, denn die Kosten der Bürgschaft richten sich häufig nach deren Laufzeit. Vorsicht ist angeraten bei vom Hausanbieter vorgefertigten Formularen. Solche Vordrucke enthalten zu oft Klauseln, die letztlich eine Bankbürgschaft fordern oder auch eine versteckte Abtretungserklärung sind. Häufig enthalten sie auch Formulierungen, die das Recht zur Zahlungsverweigerung etwa bei Mängeln aufheben. Im Zweifelsfall sollten sich Käufer daher von einem Fachmann beraten lassen.

Alternativen:

Manche Immobilienverkäufer lassen sich immer mehr auch auf andere Möglichkeiten ein, mit denen ihnen bestätigt wird, dass der Hauskäufer über die notwendigen Mittel verfügt. Da reicht hier beispielsweise einfach die Vorlage des Darlehensvertrags, den der Käufer mit der finanzierenden Bank abschließt. Sollte dem Verkäufer dies jedoch nicht ausreichen, kann auch eine formlose Bestätigung der Bank beigebracht werden, mit der diese die Finanzierung bestätigt. Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich bei diesem Dokument um ein sogenanntes Briefaval. Diese kundenfreundlichere Haltung des Immobilienverkäufers hilft dem Erwerber, hier erhebliche Kosten einzusparen.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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