Berechnung Effektivzins Unterschiede zum Nominalzins
Der Effektivzins oder effektive Jahreszins unterscheidet sich bei Darlehen von dem sogenannten Nominalzins.
Unterschied Effekt- /Nominalzins
Der effektive Jahreszinssatz muss laut Preisangaben-Verordnung bei jedem Kredit von den Banken angegeben werden, weil nur er die Vergleichbarkeit verschiedener Kredite wirklich gewährleistet. Beim Nominalzins handelt es sich um den Zinssatz, den der Kreditgeber bei Annuitätendarlehen jährlich vom Kreditnehmer verlangt. Über diesem Nominalzinssatz hinaus entstehen für den Darlehensnehmer aber noch weitere Kosten, die zumindest teilweise im effektiven Jahreszinssatz berücksichtigt werden. Die weiteren Kosten, die bei der Berechnung des Effektivzinses hinzugezogen werden müssen, sind in der Preisangaben-Verordnung aufgeführt. Ausdrücklich werden die unterschiedlich hohen Kosten, die durch eine unterjährige Abrechnung entstehen können, genannt. Außerdem sollen alle entstehenden Kosten, auch Vermittlungskosten oder Bearbeitungsgebühren und Agio oder Disagio, in die Berechnung mit einfließen.
Nicht enthaltene Kosten bei der Preisangaben-Verordnung
Allerdings enthält die Preisangaben-Verordnung eine Reihe von Posten, die ausdrücklich nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen werden sollen. Dabei handelt es sich zunächst um jene Kosten, die dem Darlehensnehmer bei Nichterfüllung des Kreditvertrags entstehen. Außerdem sind die Kontoführungsgebühren nicht in der Berechnung enthalten. Ebenso wenig werden eventuell notwendige Schätzgebühren oder Zahlungen für Versicherungen wie Kreditausfallversicherungen berücksichtigt. Auch Bereitstellungszinsen oder Gebühren für Teilauszahlungen fließen nicht in den Effektivzins ein.
Das alles macht den Effektivzins als Vergleichsmaßstab für die tatsächlichen Kosten eines Darlehens nur eingeschränkt tauglich, wobei er auf jeden Fall einen besseren Vergleich ermöglicht als der Nominalzinssatz. Da aber die tatsächlichen Kosten eines Hypothekendarlehens oder Bausparkredits auch vom Darlehensbetrag, von der Laufzeit des Vertrags, der Zinsbindung (die ja für fünf, zehn oder sogar fünfzehn Jahre erfolgen kann), der anfänglichen Tilgung und dem Auszahlungskurs abhängen, ist die Berechnung des Effektivzinssatzes für den durchschnittlichen Darlehensnehmer kaum nachvollziehbar. Es gibt verschiedene finanzmathematische Methoden, nach denen der Effektivzins berechnet wird. Vergleichsweise einfach stellt sich die sogenannte Uniform-Methode dar, die als grobe Überschlagsrechnung angewandt werden kann. Allerdings ist die laut Preisangaben-Verordnung vorgeschriebene Berechnungsmethode erheblich komplizierter, und für finanzmathematische Laien nicht durchführbar. Daher bietet es sich für jeden Bauwilligen, der die Konditionen verschiedener Kreditangebote vergleichen will, an, Monatsraten, Laufzeit, Restschuld und die gezahlten Zinsen gegenüberzustellen.
Seit Juni 2010 wurde im Rahmen der neuen Verbraucherkreditrichtlinie auch die Berechnung des Effektivzinses geändert. Damit wurde für sogenannte unechte Abschnittsfinanzierungen (das sind die üblichen Darlehen mit zum Beispiel zehnjähriger Zinsfestbindung, die aber am Ende der 10 Jahre noch nicht völlig getilgt sind) und die außerdem eine Verlängerung der Finanzierung mit einem veränderlichen Sollzinssatz vorsehen, eine Bindung an einen Referenzzinssatz eingeführt. Das kann dann dazu führen, dass der so berechnete Effektivzins unter den Sollzins (früher Nominalzins) fällt, womit Verbraucher endgültig verwirrt werden.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.