Gibt es Alternativen zur Mietkaution in bar?
Soll eine neue Wohnung bezogen werden, dann müssen die zukünftigen Mieter meist schon vor dem eigentlichen Einzug ins neue Heim einiges an finanziellen Mitteln lockermachen. Wurde vom Vermieter beispielsweise ein Immobilienmakler engagiert, um die Wohnung an den „Mann“ zu bringen, so muss der künftige Mieter meist eine nicht unerhebliche Provision zahlen. Diese beläuft sich in der Regel auf zwei bis drei Monatsmieten und ist schon beim Unterzeichnen des Mietvertrages fällig. In Rechnung gestellt werden hierbei die Kosten für Zeitungsanzeigen, für das Expose´ und natürlich die Termine hinsichtlich der Wohnungsbesichtigungen.
Mietkautionen sind übliche Forderungen der Hauseigentümer
Neben der Provision haben die meisten angehenden Mieter jedoch auch eine sogenannte Mietkaution zu entrichten. Auch diese beläuft sich auf zwei bis drei Monatsmieten und ist mit Vertragsunterzeichnung fällig. In den meisten Fällen ist es so, dass der Mieter diese Kaution in bar mitbringt und der Vermieter lediglich den Erhalt der Kaution schriftlich bestätigt. Fast alle angehenden Mieter wissen über diesen Vorgang und folgen diesem Prozedere anstandslos. Doch neben der Barkaution gibt es mittlerweile auch zahlreiche Alternativen, denen sich auch die Vermieter nicht mehr verschließen können. Das Kautionssparbuch beispielsweise ist hier eine sinnvolle Form, die Mietkaution für den Mieter profitabel anzulegen. Eine andere Form der Kautionszahlung kann hingegen über eine Bürgschaft erbracht werden.
Kautionsbürgschaften erfreuen sich zwar aktuell noch immer nicht allzu großer Beliebtheit, jedoch bieten sie beiden Seiten, Mietern und auch Vermietern, ein hohes Maß an Sicherheit. Statt Bargeld überreicht der zukünftige Mieter dem Vermieter nämlich eine sogenannte Bankbürgschaft bzw. die Bürgschaft einer Versicherung, sodass hier zu jeder Zeit sichergestellt werden kann, dass der Vermieter die Mietkaution im Schadensfall auch erhalten wird. Die Vorteile dieser Mietbürgschaften liegen auf der Hand, denn neben der Sicherheit muss der Mieter keine Ersparnisse antasten und auch keinen Dispokredit in Anspruch nehmen, wenn er die Barkaution nicht vom Guthabenkonto zahlen kann.
Der Artikel wurde verfasst von Oliver Schmid.