Themen zu Finanzierung

Grundbuchkosten unbedingt einplanen

Grundbuchkosten-unbedingt-einplanen

Wer sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen möchte, hat neben den Bauarbeiten auch eine ganze Reihe Formalitäten zu erledigen. Neben den Bankterminen sind dies beispielsweise Termine beim Architekten, beim Hochbauamt, bei der sogenannten Unteren Wasserbehörde und auch beim Notar.

Bauen oder Kaufen?

Angehende Hausbesitzer kommen um einen Notartermin nicht herum, denn der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Immobilienkäufe notariell beglaubigt werden müssen. Ziel ist es hier, den Käufer zu schützen und dessen Rechtsansprüche ordentlich zu deklarieren.

Aber auch wer selbst bauen oder einen Neubau errichten will muss zum Notar. Da die meisten Bauherren ihr Bauvorhaben finanzieren müssen, ist hier auch die Grundschuld im Grundbuch einzutragen. In der Regel erwartet in diesem Sinne die in Anspruch genommene Bank die erste Position des Eintrags. Ein wenig komplizierter verhält es sich, wenn das Grundstück, auf dem die Immobilie errichtet werden soll lediglich gepachtet ist. Dann müssen sich der Eigentümer des Grundstücks, meist die Stadt oder die Kirche und das Kreditinstitut um die ersten Plätze im Grundbuch einigen. Die Eintragung des sogenannten Grundpfandrechts sichert hier die Eigentumsverhältnisse.

Kosten für die Eintragung im Grundbuch

Neben den Kosten für die Eintragung der Grundpfandrechte fallen gleichzeitig meist Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags oder des Darlehensvertrags an. Diese können keiner festen Gebührenordnung oder einzelnen Kostensätzen zugeordnet werden, denn alle anfallenden Notariatskosten richten sich nach der Höhe des Kaufpreises oder der entsprechenden Höhe der Finanzierung. In der Regel liegen diese zwischen 1-2 Prozent der Gesamtsumme. Ebenfalls zu berücksichtigen ist hierbei auch die Lage des Kaufobjektes oder des Bauvorhabens. In den neuen Bundesländern sind die Notargebühren und die Kosten für Grundbucheinträge derzeit noch etwas günstiger als in den alten Bundesländern.

Wenn die Grundschuld erloschen ist oder übertragen wird

Irgendwann kommt für die meisten Immobilienbesitzer der Zeitpunkt, wo die Immobilienfinanzierung komplett getilgt ist. Nun heißt es, die Grundschuld im Grundbuch zu löschen. Auch dieses Prozedere ist wieder nur mittels eines Notars zu erledigen, der alle diesbezüglichen Formalitäten regelt.

Aber auch wer während der Finanzierungsphase das Kreditinstitut wechseln möchte oder muss, kommt meist um einen Termin beim Notar nicht herum. Die bestehende Grundschuld muss auch hier im Grundbuch gelöscht werden und der neue Eintrag, für das Grundpfandrecht der neuen Bank, ordnungsgemäß eingetragen werden. Da dies meist sehr kostspielig ist, kann mit dem bestehenden Kreditinstitut hier auch eine Abtretung des Grundpfandrechts auf die neue Bank vereinbart werden. Da hier zunächst keine Löschung im Grundbuch vorgenommen werden muss gestalten sich die diesbezüglichen Notariatsgebühren deutlich niedriger, als wenn keine Abtretung der Grundschuld an den neuen Kreditgeber erfolgt.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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