Keine Baugenehmigung ohne Architekt
Zum Einreichen der Baugenehmigung benötigen Sie einen Architekten. Dieser plant das Bauwerk natürlich nicht allein, sondern immer mit der Bauherrschaft im Verbund. Sie sind zwar Chef und Bauherr, doch die sachkundigen Vorschläge sollten Sie zumindest erwägen und diskutieren. Das Bestreben jedes guten Architekten ist die Verbesserung der Planung bis eine möglichst im Rahmen der Geldmittel optimale Lösung auf dem Papier steht. Eine problemlose Baugenehmigung ist nur zu erhalten, wenn das Bauwerk nicht aus dem Rahmen fällt. Das bedeutet im Umkehrschluss, suchen Sie das richtige Grundstück für Ihr Bauvorhaben. Auf ein kleines Grundstück mit einer umgebenden niedrigen Bebauung können Sie nicht mit einer 3-stöckigen Villa bebauen, das wird mit Sicherheit bei den Baubehörden auf große Widerstände stoßen. Ganz abgesehen von den Nachbarschaftseinsprüchen, falls Sie die Grenzlinien nicht sauber einhalten usw. Es ist auch nicht überall möglich das Haus oder die Ziegel grellbunt zu gestalten. Bevor Sie die Baugenehmigung, das heißt den bekannten „roten Punkt“ nicht erteilt bekommen, dürfen Sie mit Ihrem Bauvorhaben nicht beginnen. Auch bei einigen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen oder den Anbau eines Wintergartens benötigen Sie eine Baugenehmigung. Es ist auch schon vorgekommen, weil Bauwerke zu sehr von der Baugenehmigung abwichen oder ein ungenehmigter Umbau vorgenommen wurde, dass ein Bauwerk wieder abgerissen werden muss.
Einreichen der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung wird anschließend auch vom planenden Architekten bei den Baubehörden eingereicht. Wichtig ist hierbei, dass sich der Architekt auch an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält, ansonsten müssen Sie mir besonderen Gebühren rechnen. Schlimmstenfalls mit einer Ablehnung des Bescheides. Falls Ihre Abweichungen nicht so gravierend sind, könnten Sie auch im Vorfeld versuchen eine genehmigende Unterschrift von den Nachbarn zu erhalten. Das beschleunigt das Baugenehmigungsverfahren um ein vielfaches und man lernt sich auf diesem Wege schon einmal kennen.
Die HOAI - Regelungen sind die Basis der Vergütungsverhandlungen
Sie können den Architekten ganz variabel nach Ihren Wünschen beauftragen.
Ob Sie eine Komplettbetreuung des gesamten Bauablaufes wünschen oder lediglich einen Entwurf für die Baugenehmigung, das liegt ganz in Ihrer Entscheidung. Die Objekt Überwachung hat einiges für sich, das können wir als erfahrene Bauherren sagen. Es hängt noch genug an der Bauherrschaft, wenn man nach der Baugenehmigung die Bauüberwachung in die Hände eines Architekten legen kann ist dies schon eine große Entlastung sein. Die HOAI - Vergütung ist folgendermaßen gesetzlich geregelt:
Die 9 Leistungsphasen der HOAI
- Grundlagen Ermittlung aller Rahmenbedingungen
- Erste Skizzen unterschiedlicher Versionen mit Kostenvoranschlag und Behördenanfrage
- Entwurfsplanung (Grundrisse und Kostenberechnung)
- Genehmigungsplanung zur Einreihung der Baugenehmigung
- Ausführungsplanung Maßstabsgetreue Zeichnung zum Bauen
- Vergabe - Vorbereitung (Leistungsbeschreibung und Handwerkerausschreibung)
- Gemeinsame Vergabe der Aufträge
- Objektüberwachung (Bauleitung und Abnahme)
- Objekt - Betreuung und Dokumentation Prüfung vor Ablauf der Gewährleistung
Falls Sie das Rundumpaket buchen, wir diese Arbeit alle neun HOAI –Leistungsphasen betreffen. Ihr Architekt wird Sie in diesem Fall während des gesamten Projekts von der ersten Planung bis zur Baufertigstellung betreuen. Die Haftpflichtversicherung der Architekten schützt Sie zudem vor Baumängeln.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.