Mit Wohnriester ins Eigenheim
Das Wohnriester-Konzept ist ein Plan, die Wohnimmobilie, die man auch selbst nutzt, in die vom Staat geförderte Riester-Altersvorsorge einzubinden. So können zum Beispiel auch Ratenzahlungen zur Tilgung der Schuld an einer Immobilie, die man selbst nutzt, steuerlich gefördert werden. Wenn der Nutznießer der Förderung sich von dem erwirtschafteten Geld, also dem Altersvorsorgekapital ein Haus kauft, ersetzt das Haus quasi das Riester-Sparbuch. Es ist ebenso möglich, mit dem Riester geförderten Altersvorsorgegeld eine Immobilie, die man schon besitzt, für die man aber noch einen Kredit tilgen muss, zu entschulden.
Um die Riesterförderung in Anspruch zu nehmen, ist es unter anderem zwingend notwendig, Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung oder aber in der Alterssicherung der Landwirte zu sein. Auch Beamte oder Angestellte, die vom Staat Amtsbezüge erhalten, können in den Genuss der Förderung gelangen, genauso wie Kindererziehende, in der Zeit, in der sie gesetzlich rentenversichert sind. Auch Bürger, die gerade dabei sind, Arbeit zu suchen, aber genug Geld besitzen und deswegen keine Leistungen beziehen, können sich die Förderung sichern. Relativ neu ist, dass sich auch Rentner aus Gründen der Erwerbsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen über die Förderung freuen können.
Wer mit Wohnriester ins Eigenheim zieht genießt den Vorteil dass beim Riester-Wohngeld das Altersvorsorgekapital auf einem sogenannten Wohnförderkonto niedergeschrieben wird. Alles, was dort aufläuft, wird jedes Jahr um zwei Prozent erhöht. Diese Summe stellt dann letztlich die Basis für die spätere Steuer dar. So ist gewährleistet, dass die Steuer sich nur auf die wirklich erhaltene Förderung bezieht. Das Kapital des Wohnriester-Konzepts wird also im Alter besteuert. Man kann sich zwischen zwei unterschiedlichen Besteuerungen entscheiden. Da gibt es die nachgelagerte Besteuerung über 17 bis 25 Jahre und die Einmalbesteuerung von 70 Prozent des Kapitals der Immobilie zu Beginn der Rente. Eine Erbschaft kann in das Wohnförderkonto eingezahlt werden, sodass nur die tatsächlich erhaltene Rente unter die Steuer fällt. Das Eigenheimrentengesetz bietet eine Vielzahl von Varianten, wirklich Geld zu sparen.
Der Artikel wurde verfasst von Oliver Schmid.