Nachbarschaftsrecht wichtig wenn Ärger unvermeidbar ist
Wilhelm Tell hat es zwar ein bisschen anders gemeint, wenn Schiller ihn sagen lässt „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, aber das Zitat kann leider allzu oft die Realität des Alltagslebens beschreiben. Immer wieder kommt es zwischen Nachbarn zu Uneinigkeiten, Streitereien, die im schlimmsten Fall auch schon mal vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Dabei könnte es eigentlich ganz einfach sein. Das Nachbarschaftsrecht regelt nämlich alle Fälle, in denen es um das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft oder Zaun an Zaun geht. Zwar ließen sich die meisten Auseinandersetzungen auch mit ein bisschen Goodwill auf beiden Seiten lösen, Rücksichtnahme und Verständnis – aber es gibt eben auch Fälle, da fühlt sich jeder im Recht und will dieses auch umgesetzt wissen.
Regelungsumfang Nachbarschaftsrecht
Dabei hält das Nachbarschaftsrecht für fast jede Auseinandersetzung und für jeden Bereich einen Paragrafen bereit. Zwar unterscheiden sich die Gesetze von Bundesland zu Bundesland, im Großen und Ganzen wird aber von Schleswig Holstein bis Bayern immer dasselbe geregelt.
Grundstücksgrenze beachten
Zunächst geht es grundsätzlich darum, wie es mit der Grenze zwischen den Grundstücken beziehungsweise Häusern aussieht. Es gibt genaue Vorschriften zu sogenannten Grenz- oder Kommunwänden, aber auch zu Grenzeinrichtungen, das sind zum Beispiel Gräben oder Mauern oder Zäune, die zwei Grundstücke voneinander abgrenzen. Also: Wo werden diese errichtet, wem gehören sie etc. Ein besonders interessanter Fall ist die Gewährung des Hammerschlags- und Leiterrechts. Kann nämlich ein Nachbar an seinem Haus nur bestimmte Reparaturen vom Grundstück des Nachbars aus vornehmen, dann muss dieser ihm Zutritt zum Grundstück gewähren.
Pflanzen als Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten
Neben der exakten Grenzziehung geht es sehr häufig um überhängende Äste, zu nah gepflanzte Bäume, hoch wachsende Hecken oder Laub abwerfende Sträucher. Jedes Bundesland hat hier ganz eigene Grenzabstände definiert und legt auch unterschiedliche Höhen fest, wie hoch etwa eine Hecke wachsen darf und Ähnliches. Häufig verjähren die Ansprüche auf Beseitigung einer zum Beispiel zu nah an die Grundstücksgrenze gesetzten Pflanze nach einer bestimmten Zeit. Hat der Nachbar also den Baum oder die Hecke seit einigen Jahren akzeptiert und will nun plötzlich, dass der Baum gefällt wird, dann wird er damit eher nicht durchkommen. Die genauen Verjährungszeiten sind aber in den einzelnen Ländern verschieden.
Baumaßnahmen und die entsprechenden Regeln
In den Punkt der Grenzrechte spielt auch das Recht, bestimmte Baumaßnahmen auf dem eigenen Grundstück durchzuführen. Die Interessen der Nachbarn werden bei der Beantragung häufig berücksichtigt. Soll etwa ein Balkon vergrößert werden oder ein Außenkamin angebaut werden, ist die Zustimmung der Nachbarn für die Bauerlaubnis zwingend notwendig.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.