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Nebenkosten beim Hauskauf

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Wer meint, dass es beim Hauskauf mit dem tatsächlichen Kaufpreis getan ist, der irrt hier in der Regel gewaltig, denn oftmals kommen bis zu 15 % zusätzlich auf die Käufer zu. Experten schätzen, dass hier bis zu 15 Prozent zusätzliche Kosten anfallen können. Diese sollten unbedingt im Vorfeld mit eingeplant werden, da sich ansonsten der Traum vom eigenen Heim bereits vor dem Einzug als ausgeträumt erweisen könnte. Was zählt jedoch wirklich zu den sogenannten Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie?

Maklergebühren und Courtage

Wurde die Immobilie über einen Makler vermittelt und erworben, so ist dieser natürlich dafür zu entlohnen. Das Honorar hierfür nennt sich Courtage und beläuft sich in der Regel zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises. Zuzüglich der Courtage wird dann allerdings noch die Umsatzsteuer für diese Vermittlungsgebühr erhoben. Aufgrund der Höhe des Kaufpreises ist diese entsprechend ebenfalls hoch. Einheitliche Abzüge hinsichtlich der Courtage gibt es hier nicht; die Maklerverbände empfehlen ihren Mitgliedern jedoch, in der o. g. Spanne zu bleiben. Je nach Höhe des Objektpreises bleiben viele Makler allerdings auch unterhalb der Grenze von diesen drei bis sechs Prozent. Dies sollte man sich jedoch vor Vertragsabschluss unbedingt schriftlich fixieren lassen.

Notarkosten

Um die Abwicklung des Immobilienkaufs rechtlich zu sichern, ist ein Notar aufzusuchen. Die Kosten für die Beglaubigung des Kaufvertrages liegen hier bei circa einem Prozent des gesamten Kaufpreises, die wiederum vom Käufer zu zahlen sind. Der Notartermin darf nicht versäumt werden, da ein notariell beglaubigter Kaufvertrag für einen Immobilienkauf im BGB vorgeschrieben ist.

Grundbucheintragung

In vielen Fällen gehört zum Immobilienkauf auch ein Grundstückskauf dazu. Dies macht einen Grundbucheintrag erforderlich, da hiermit eine Beurkundung aller Grundstücksrechte, wie beispielsweise die Eigentumsrechte, die Grundschuld und auch eine Hypothek verzeichnet werden müssen. Zuständig hierfür sind die Grundbuchämter der Amtsgerichte, die den vom Notar veranlassten Grundbucheintrag vornehmen. Dieser Eintrag kostet rund 0,5 Prozent des Immobilienkaufpreises. Mit dem Grundbuchauszug selbst geht der Käufer zahlreiche rechtliche Verpflichtungen ein.

Grunderwerbssteuer

Auch die zuständigen Finanzbehörden bitten bei einem Immobilienkauf zur Kasse. Mit dem Kauf des Hauses ist der Eigentümer verpflichtet, 3,5 Prozent des Kaufpreises als Grunderwerbssteuer abzuführen. Dies gilt jedoch nicht nur für die Immobilienkäufe an sich, sondern ebenfalls für Grundstückskäufe. In Abzug gebracht werden dürfen allerdings Kosten für miterworbene Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise einer Einbauküche oder einem Gartenhaus. In diesem Fall empfiehlt es sich jedoch vorab einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der in der Regel entsprechende Kenntnisse über die Abzugsmöglichkeiten hat.

Finanzierungskosten

In der Regel werden Immobilienkäufe fremdfinanziert. Für die entsprechenden Darlehen werden jedoch oftmals nicht nur die monatlichen Zins- und Tilgungsraten fällig. Mussten beispielsweise Wertgutachten zur Finanzierungsplanung erstellt werden, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Zwischen 0,2 Prozent bis 0,5 Prozent der gesamten Darlehenssumme fallen hier an. Ebenfalls vom Kunden zu zahlen sind die Bereitstellungszinsen, welche sich auf monatlich rund 0,25 Prozent der Darlehenssumme belaufen.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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