Vom Altbau- zum Energiesparhaus umrüsten
Viele Besitzer eines sogenannten Altbaus planen den Umbau ihres Hauses nach energetischen Gesichtspunkten. Ein Altbau hat in der Regel über kurz oder lang immer einen Sanierungsbedarf, sodass diese Sanierung dann häufig gleich auch nach modernsten Standards ausgeführt wird. Wer sein Haus vom Altbau zum Energiesparhaus umrüsten möchte, der muss jedoch stets einiges beachten, denn besonders für Altbauten gibt es spezielle rechtliche Vorgaben, die bei allen Veränderungen am Haus eingehalten werden müssen.
Rechtliches zum Thema Altbausanierung
Eine Altbausanierung ist immer eine heikle Angelegenheit, denn beachtet der Bauherr hier die rechtlichen Vorgaben nicht, so kann es schnell auch zu einem Baustopp kommen. In der Regel ist es so, dass aus einem Altbau zwar durchaus immer auch ein Energiesparhaus gemacht werden kann, steht der Altbau jedoch unter Denkmalschutz, so müssen die diesbezüglichen Richtlinien bei der Sanierung beachtet werden. Diese umfassen sowohl die Fassade des Hauses als auch die Fenster, die Türen und auch das Dach, sodass ein individueller Umbau hier nicht immer möglich ist.
Energetische Sanierung möglichst ohne Fehler
Wer bei der energetischen Sanierung keine Fehler machen möchte, der informiert sich bestenfalls bereits im Vorfeld darüber was machbar und was nicht möglich ist. Ratgeber und Informationen zum Energiesparhaus finden sich in großer Zahl im Internet aber auch die Unternehmen vor Ort können hier als erste Anlaufstelle zurate gezogen werden.
Zu beachten gilt weiterhin aber auch, dass einzelne energetische Sanierungen von staatlicher Seite gefördert werden. Auch diesbezüglich sollten Informationen eingeholt werden, damit bei der Sanierung des Altbaus kein Geld verschenkt wird. Ein erster Ansprechpartner kann beispielsweise die KfW-Bank sein, denn hier erhalten Bauherren für diverse Bauvorhaben Fördergelder oder preiswerte Darlehen.
Der Artikel wurde verfasst von Felix.