Wie erreiche ich die Mängelbehebung ohne großen Ärger?
Es ist immer ärgerlich, wenn Mängel am Bau auftreten. Gut informiert jedoch können Sie schnell und konsequent eine Mängelbehebung einfordern. Wichtig ist es, sich im Vorfeld gut zu informieren und vor allen Dingen den Risiken, die ein entstandener Mangel in rechtlicher Sicht mit sich bringt zu minimieren.
Wenn ein Mangel durch einen Baubeteiligten, also eine ausführende Firma, entstanden ist, dann hat der Bauherr das Recht auf eine kostenlose Nachbesserung. Diese muss zeitnah erfolgen. Häufig allerdings stellt sich dies als ein Fass ohne Boden heraus. Bereits an diesem Punkt fangen häufig Rechtsstreits an. Wer den Baubeteiligten bereits gemahnt hat und dieser auf die Mängelrügen nicht reagiert, oder gar nach Abschluss der Bauten erst versteckte Mängel auftreten, so müssen Sie sich direkt juristischen Beistand suchen. Dieser kann unterstützend und beratend zur Seite stehen. Denn das Baurecht ist kompliziert gestrickt.
Ein Gutachter ist der erste Schritt
Weigert sich der Mangelverursacher oder reagiert nicht, so muss der Mangel in den meisten Fällen trotzdem beseitigt werden. Dies erreichen Sie, indem Sie einen Gutachter vor der Beauftragung einer weiteren Firma zur Mangelbehebung einbeziehen. Dieser Sachverständige besichtigt die Mängel und erstellte in kurzer Zeit ein Gutachten. Danach können Sie die neue Firma beauftragen den Mangel zu beseitigen. Es ist sehr wichtig, dass das Gutachten vorher erstellt wird, denn nur so können Sie auf rechtlichem Wege einen Anspruch auf Kostenerstattung bei der verursachenden Firma geltend machen.
Wie kann man vorbeugen?
Wer sich im Vorfeld über seine Vertragspartner also die Baufirmen informiert, der sollte vor allen Dingen auch im Internet recherchieren. Ist der Bauträger zuverlässig, gab es bereits Probleme mit ihm oder wie sieht es mit der Bonität der gewünschten Firmen aus? All dies sind wichtige Faktoren, die häufig bereits vorher anstehenden Ärger vermeiden können. Vor allem die Bonität ist bedeutend. Denn wenn ein Schaden auftritt und der Unternehmer sich bereits auf den Weg in die Insolvenz befindet, können Sie leider ganz schnell auf den Kosten sitzen bleiben.
Doch trotz allen umfangreichen Möglichkeiten, die das Internet anhand von Bewertungsportalen und Informationsseiten bietet, eine Garantie, dass Sie nicht an einen Schummler geraten ist nie gegeben.
Ordnung ist die halbe Fahrkarte
Wer sämtliche Unterlagen gut sortiert und ordentlich abheftet, hat später, im Falle des Ärgernisses wesentlich weniger Stress mit dem Heraussuchen der benötigten Unterlagen. Dies vereinfacht besonders dem beauftragten Juristen die Arbeit. Denn wer zu lange wartet oder schlecht organisiert ist, der läuft auch Gefahr, dass der Sachverhalt nicht richtig erfasst wird oder gar verjährt! Reagieren Sie in jedem Fall immer sofort, um eine Mängelbehebung zu erreichen. Sonst haben Sie schnell als Bauherr das leidige nachsehen.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.