Zahlungsverzug bei Kreditfälligkeit
Wer ein Haus bauen bzw. kaufen oder sich eine andere größere Anschaffung leisten möchte, wird den gesamten Kaufpreis selten bar in einer Summe bezahlen. Viele nehmen dann bei einer Bank einen Kredit auf. Ein Kredit erlaubt es, größere Anschaffungen zu tätigen, der Kreditbetrag wird in monatlichen Raten zurückgezahlt. Die Höhe dieser Raten ist abhängig von der gewünschten Kreditsumme und der Kreditlaufzeit. Die Gewährung eines Kredites hängt von der Höhe seiner monatlichen Einkünfte sowie seiner laufenden Ausgaben wie Miete, Energie, Versicherungen usw. ab.
Solange die monatlich fälligen Kreditraten pünktlich und in der richtigen Höhe beglichen werden, gibt es auch keine Probleme. Meistens lässt man die Raten vom Girokonto der Hausbank per Lastschrift abbuchen. Kommt es jedoch infolge von Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder anderen Ereignissen zu finanziellen Engpässen, können die Raten nicht mehr abgebucht werden bzw. die Lastschrift wird zurückgebucht. Von diesem Zeitpunkt an befindet sich der Kreditnehmer in Zahlungsverzug. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten wie Verzugszinsen, Mahnkosten, im schlimmsten Fall auch Anwalts- und Gerichtskosten, gehen dann zu Lasten des Kreditnehmers. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann der Kreditgeber bzw. Gläubiger den Kredit kündigen und den gesamten Restbetrag zuzüglich Zinsen in einer Summe fordern, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder die Angelegenheit an ein Inkassobüro übergeben.
Wer also einen Kredit fürs Eigenheim aufnehmen möchte, sollte für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit durch eine Kredit- bzw. Restschuldversicherung vorsorgen, die in solchen Fällen die Ratenzahlung übernimmt. Bei Beantragung eines größeren Kredites sollte man sich nach Möglichkeit an einen kompetenten Kreditberater wenden und sich ein individuelles Angebot unterbreiten lassen, in der Regel ist der erste Ansprechpartner der Kundenberater der eigenen Hausbank. In jedem Fall ist es ratsam sich bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sofort an das Kreditinstitut zu wenden und nach einer gemeinsamen Lösung rechtzeitig suchen.
Der Artikel wurde verfasst von Oliver Schmid.