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Baugenehmigung für das Gartenhaus

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Gartenhäuser gibt es in vielen Ausführungen, Größen, Bauarten und Preisklassen. Sie sind durchaus erschwinglich und die Bausätze lassen sich von einem durchschnittlich begabten Heimwerker gut aufbauen.

Was allerdings kaum bekannt ist: Für manche Gartenhäuser ist eine Baugenehmigung erforderlich. Interessenten sollten sich also auf jeden Fall bei der zuständigen Behörde erkundigen, welche Vorschriften zu beachten sind. Dies kann von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde durchaus unterschiedlich sein.

Bauart des Gartenhauses

Der Begriff Gartenhaus ist dehnbar. Ein Gartenhaus kann einerseits ein kleiner Geräteschuppen aus Holz sein, aber auch ein massives Wochenendhaus mit Heizung und Wasseranschluss. Ab einer bestimmten Größe ist für ein Gartenhaus auf jeden Fall ein Fundament notwendig, egal ob es sich um ein Blockhaus, ein Blockbohlenhaus oder ein gemauertes Häuschen handelt.

Dieses Fundament aber ist ein entscheidender Faktor in Bezug auf die Baugenehmigung. Mit anderen Worten: Wenn ein Fundament von Nöten ist, dann muss meist auch der Bauantrag gestellt werden. Andererseits spielen hier aber auch die Dachhöhe und der umbaute Raum eine wesentliche Rolle, ob eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.

Wer ein Gartenhaus bauen möchte, der darf weiterhin unter keinen Umständen den nötigen Grenzabstand ignorieren, da der Nachbar ansonsten auch bei genehmigungsfreien Häuschen verlangen kann, dass dieses wieder abgebaut wird.

Darüber hinaus gibt es kaum eine genaue Aussage darüber, ob für ein Gartenhaus nun die Baugenehmigung eingeholt werden muss oder nicht und wie die Aussichten sind, dass diese Genehmigung dann auch erteilt wird. Schlecht sieht es auf jeden Fall dann aus, wenn das Gartenhaus so ausgelegt ist, dass es dauerhaft bewohnt werden kann. Die meisten Länder und Kommunen gehen dann diesbezüglich von einem Wohn- oder Wochenendhaus aus, für das eine Baugenehmigung zwingend erforderlich ist. Jedem kann dem zu Folge nur dringend angeraten werden, sich vorher mit dem zuständigen Amt abzusprechen und Erkundigungen einzuholen. Bei Nachfragen stehen des Weiteren auch Fachhändler für eine Vorabauskunft meist gerne bereit. Oftmals erhält man hier schon vor dem Kauf die nötigen Informationen..

Bewertung: Es wird in der Regel sehr kontrovers diskutiert, ob es sinnvoll sei, eine Baugenehmigung für Gartenhäuser zu verlangen. Betrachtet man die Situation mit etwas Abstand, wird doch schnell klar, dass so manches Gartenhäuschen sich schnell zum Gartenhaus, zum Wochenendhaus, zum Ferienhaus, zum normalen Wohnhaus entwickeln würde. Da wird unter Umständen hier mal etwas angebaut und dort etwas ausgebaut werden und die Bebauungspläne und Bauvorschriften der Gemeinden wären im Nu Makulatur. Im Allgemeinen jedoch werden die Baugenehmigungen für Gartenhäuser die den Namen Gartenhaus auch verdienen ohne große Probleme erteilt.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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